Wenn ein Vermieter notwendige Erhaltungsarbeiten im Zinshaus unterlässt, geht es zunächst um einen konkreten Auftrag zur Durchführung. § 6 MRG sieht in seinem Anwendungsbereich vor, dass das Gericht oder die Gemeinde die geschuldete Arbeit binnen angemessener Frist aufträgt. Für die richtige Einordnung müssen Sie die betroffene Arbeit, die antragsberechtigte Person und den Verfahrensweg auseinanderhalten.
Dieser Beitrag behandelt Antragsteller, Zuständigkeit, Finanzierungseinwände, Unterlagen und die Folgen eines nicht erfüllten Auftrags. Eine Rückforderung von Mehrbeträgen aus einer vorläufigen Mieterhöhung nach § 18a MRG folgt eigenen Voraussetzungen. Die getrennte Prüfung beschreibt der Beitrag zur Rückforderung nach § 18a MRG.
Ein Arbeitsauftrag entscheidet auch nicht automatisch über eine Mietzinsminderung oder einen Schadenersatzanspruch. Diese Geldfragen brauchen eine eigene rechtliche Grundlage und eine Prüfung der konkreten Umstände.