Ein Grundsteuerbescheid bleibt beim Verkauf eines Zinshauses eine eigene Abrechnungsposition. Die Gemeinde hebt die Grundsteuer nach den gesetzlichen Grundlagen ein; Käufer und Verkäufer müssen im Kaufvertrag zusätzlich festlegen, wer die wirtschaftliche Belastung für welchen Zeitraum trägt.
Für die Prüfung zählen Bescheid, Abgabenstand, Eigentumsübergang, wirtschaftlicher Stichtag und die Vereinbarung zur Kaufpreisabrechnung. Eine Stichtagsabrechnung für Mieten, Betriebskosten und Kautionen ersetzt diese Prüfung nicht.