Endet der Hauptmietvertrag, verliert der Untermieter seine Stellung nicht in jedem Fall sofort. Für die praktische Räumung ist aber entscheidend, ob der Untermieter sein Benützungsrecht nur vom Hauptmieter ableitet oder ob ein eigenes Rechtsverhältnis mit dem Eigentümer besteht. § 2 Abs 2 MRG, § 568 ZPO und der konkrete Vertragsinhalt bilden dafür die wichtigsten Anknüpfungspunkte.
Der Untermieter braucht rasch Klarheit über den Beendigungsgrund, den Stand eines Verfahrens und den Zeitpunkt einer möglichen Rückgabe. Eigentümer und Käufer eines Zinshauses müssen den Bestand getrennt von der tatsächlichen Nutzung prüfen. Dieser Beitrag ordnet die Informationspflicht, die Wirkung eines Räumungstitels und die wenigen Konstellationen ein, in denen eine direkte Rechtsbeziehung zum Eigentümer entscheidend werden kann.