Nach dem Closing eines Zinshauskaufs beginnt die praktische Übernahme. Der Käufer wird Eigentümer und muss ab dem Übergabestichtag mit Mietern, Dienstleistern, Behörden und Banken kommunizieren. Ohne geordnete Schnittstelle zur bisherigen Hausverwaltung geraten Zahlungsflüsse, Kautionen, Betriebskostenabrechnungen und Ansprechpartnerlisten schnell durcheinander.
Der Beitrag ordnet die Prüfachsen. Er behandelt die Kündigung und Übergabe des Hausverwaltungsvertrags, die Umstellung der Bankkonten und Vollmachten, die vertragliche Übergabe der nach § 16b Mietrechtsgesetz (MRG) verwahrten Kautionen, die Weitergabe der Mieter- und Vertragsdaten unter der Datenschutz-Grundverordnung sowie die Kommunikation mit den Mietern zum Eigentümerwechsel.