Ein Kaufpreiseinbehalt kann beim Zinshausverkauf einen klar umgrenzten offenen Punkt bis nach Closing absichern. Er ist aber kein Ersatz für eine unvollständige Due Diligence und kein pauschaler Sicherheitstopf für jede denkbare Käuferforderung. Betrag, Verwahrung, Zweck, Nachweis und Auszahlungsmechanik müssen zusammenpassen.
Typische Anlässe sind noch nachzuliefernde Unterlagen, die Behebung eines bekannten Mangels oder eine offene Abrechnung von Mieten und Betriebskosten. Für jeden Anlass braucht es eine eigene Logik. Ohne objektive Freigabekriterien kann der Käufer den Betrag zu lange blockieren, während eine automatische Freigabe trotz offenem Risiko den Sicherungszweck verfehlt.