Sie verkaufen einen ideellen Miteigentumsanteil an einem vermieteten Zinshaus. Dann übertragen Sie nicht einfach eine bestimmte Wohnung oder eine frei abgegrenzte Etage. Der Käufer erwirbt einen Anteil am gesamten Eigentum und prüft deshalb Mieterträge, Benützungsregeln, Verwaltung, Belastungen und die Möglichkeit einer späteren Aufhebung der Gemeinschaft.
Für den Verkauf kommt es auf eine klare Zuordnung an: Was gehört zum Anteil, welche Einnahmen werden wie verteilt, wer darf über Erhaltung und Vermietung entscheiden und welche Lösung gilt, wenn ein Miteigentümer später die Teilung verlangt? §§ 829 bis 835 ABGB bilden den rechtlichen Rahmen.