Ziehen zwei Hauptmieter gemeinsam in eine Wohnung ein und möchte später nur eine Person bleiben, beendet der Auszug des anderen den Mietvertrag in der Regel nicht. Der verbleibende Mieter wird dadurch nicht automatisch alleiniger Vertragspartner. Entscheidend sind der Mietvertrag, seine Nachträge und eine ausdrückliche Vereinbarung mit der Vermieterseite.
Bis zu einer wirksamen Vertragsänderung müssen Mietzins, Betriebskosten, Kaution, Schäden und die Rückgabe anhand der bisherigen Vertragslage eingeordnet werden. Eine interne Absprache zwischen den beiden Mietern kann ihre Kosten untereinander regeln, entlässt den ausziehenden Mieter aber nicht ohne Weiteres aus seinen Pflichten gegenüber dem Vermieter.