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Rauchfangkehrer verrechnet Zusatzleistungen im Zinshaus: Pflichtumfang und Höchsttarif klären

Eine Rauchfangkehrerrechnung im Zinshaus sollte nach Pflichtumfang, Tarifpost, Zusatzauftrag und dem anwendbaren Höchsttarif geprüft werden.

Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt

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Salzburger Kanzlei für Immobilien-, Liegenschafts- und Unternehmensrecht

Das Kanzlei-Team prüft Zinshaus-Mandate mit Blick auf Bestand, Grundbuch, Datenraum, Vertrag und Abwicklung.

Eine Rechnung des Rauchfangkehrers kann im Zinshaus aus mehreren Leistungsgruppen bestehen. Für die Prüfung muss zuerst feststehen, welche Arbeiten zum sicherheitsrelevanten Rauchfangkehrergewerbe gehören, welche Tarifpost angewendet wurde und ob eine zusätzliche Arbeit tatsächlich beauftragt war.

§ 125 GewO sieht für dieses Gewerbe landesrechtliche Höchsttarife vor. Der Landeshauptmann kann die Tarife für das gesamte Bundesland, einzelne Kehrgebiete oder einzelne Gemeinden festlegen. Eine pauschale Aussage zu einem österreichweit einheitlichen Höchstbetrag wäre daher unzuverlässig.

Für die Rechnungskontrolle zählen der betroffene Kehrgegenstand, das Kehrgebiet, der Leistungszeitpunkt, die einzelne Tarifpost und die Beschreibung jeder Zusatzleistung. Die Frage, ob ein Betrag als Mietbetriebskosten weiterverrechnet werden darf, ist davon getrennt zu prüfen.

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Wie ist die Rechnung des Rauchfangkehrers einzuordnen?

Ordnen Sie Rechnung, Kehrgebiet und Zusatzarbeiten ein. Das Ergebnis zeigt, welche Unterlagen für die nächste Prüfung wichtig sind.

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Übersicht aller Antworten.

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Eine aufgeschlüsselte Rechnung mit Kehrgegenstand, Leistung, Tarifpost und Zusatzauftrag anfordern

Eine aufgeschlüsselte Rechnung mit Kehrgegenstand, Leistung, Tarifpost und Zusatzauftrag anfordern
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Rechnung nach Leistungsdatum, Kehrgebiet und anwendbarer Tarifpost mit dem Höchsttarif vergleichen

Rechnung nach Leistungsdatum, Kehrgebiet und anwendbarer Tarifpost mit dem Höchsttarif vergleichen
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Kehrgebiet, Leistungsdatum und geltende Landesverordnung vor dem Tarifvergleich klären

Kehrgebiet, Leistungsdatum und geltende Landesverordnung vor dem Tarifvergleich klären
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Beleg, Abrechnungsposition und mietrechtliche Grundlage getrennt von der Tarifprüfung ordnen

Beleg, Abrechnungsposition und mietrechtliche Grundlage getrennt von der Tarifprüfung ordnen
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Herkunft der Position und ihre mietrechtliche Weiterverrechnung anhand der Unterlagen prüfen

Herkunft der Position und ihre mietrechtliche Weiterverrechnung anhand der Unterlagen prüfen

Pflichtumfang des Rauchfangkehrers zuerst klären

Das Rauchfangkehrergewerbe umfasst sicherheitsrelevante Tätigkeiten. Nach der Information des Landes Salzburg sind die Überprüfung und Kehrung der Kehrgegenstände dem Rauchfangkehrer vorbehalten. Die Kehrgegenstände müssen jährlich auf ihre Brandsicherheit untersucht werden. Diese Untersuchung wird als Hauptkehrung bezeichnet.

Wie oft und in welchem Umfang gekehrt oder überprüft wird, hängt von den landesrechtlichen Vorgaben, dem Heizmaterial, dem Brennstoff und den Erfordernissen der Brand- oder Betriebssicherheit ab. Aus der Bezeichnung Rauchfangkehrung folgt daher noch keine Aussage darüber, welche einzelne Tarifpost auf einer konkreten Rechnung stehen muss.

Für die Objektakte sollten die betroffenen Feuerungs- und Abgasanlagen, frühere Befunde, Kehrtermine und behördlich oder fachlich erforderliche Überprüfungen zusammengeführt werden. Die Themenseite zu Wohnungseigentum und Hausverwaltung hilft bei der Zuordnung wiederkehrender Aufgaben in der Objektverwaltung.

Rechnung nach Tarifpost und Leistung prüfen

Das Land Salzburg weist darauf hin, dass der Rauchfangkehrer die Rechnung nach Tarifpost erstellt. Bei einer unklaren Rechnung ist deshalb eine Aufstellung erforderlich, aus der der Kehrgegenstand, die ausgeführte Leistung, der Leistungszeitpunkt und die verwendete Tarifpost hervorgehen. Mehrere Objekte im selben Zinshaus sollten getrennt bezeichnet werden.

Eine einzelne Sammelzeile wie Zusatzleistung oder Sonderaufwand lässt offen, ob eine sicherheitsrelevante Tätigkeit, eine weitere beauftragte Arbeit oder bloß eine unklare Nebenposition abgerechnet wird. Die Bezeichnung muss mit dem tatsächlichen Auftrag und dem Arbeitsbericht übereinstimmen.

Der Beitrag zu Betriebskosten im Zinshaus behandelt die Prüfung von Belegen und Abrechnungspositionen. Für die Rauchfangkehrerrechnung kommt davor die eigene Tarifprüfung. Erst danach lässt sich die mietrechtliche Weiterverrechnung sinnvoll einordnen.

Höchsttarif nach Kehrgebiet und Leistungsdatum bestimmen

§ 125 GewO verpflichtet den Landeshauptmann, für das Rauchfangkehrergewerbe Höchsttarife festzulegen. Diese Tarife können für das gesamte Bundesland, für einzelne Kehrgebiete oder für einzelne Gemeinden gelten. Maßgeblich ist daher die Verbindung aus Leistungsort und anwendbarer Fassung der Landesverordnung.

Bei der Prüfung sollte festgehalten werden, in welchem Kehrgebiet das Zinshaus liegt und welche Tarifverordnung am Tag der Leistung gegolten hat. Eine spätere Verordnung kann für einen früheren Kehrtermin die falsche Vergleichsbasis sein. Bei mehreren Objekten mit unterschiedlichen Standorten ist die Prüfung je Objekt zu wiederholen.

Die offizielle Informationsseite des Landes Salzburg verweist auf die Kehrtarif-Verordnung als Tarifquelle. Konkrete Tarifsummen gehören deshalb in die aktuelle Einzelfallprüfung. Im Beitrag wird bewusst kein Betrag genannt, der ohne sichere Zuordnung zu Gemeinde, Kehrgebiet, Leistung und Fassung falsch sein könnte.

Zusatzleistungen vom Pflichtumfang abgrenzen

Eine zusätzliche Rechnungszeile beantwortet noch nicht, ob die Arbeit vom Höchsttarif erfasst ist. Entscheidend sind die konkrete Tätigkeit und ihr Zusammenhang mit dem betroffenen Kehrgegenstand. Die Rechnung sollte deshalb zwischen der vorgeschriebenen Überprüfung oder Kehrung und jeder weiteren Arbeit unterscheiden.

Für jede Zusatzleistung gehören Auftrag, Arbeitsbericht und Ergebnis in die Objektakte. Das kann etwa eine zusätzliche Besichtigung, eine weitere Messung oder eine gesondert beauftragte Arbeit betreffen. Welche Leistungen im Einzelfall zulässig und geschuldet sind, lässt sich aus einem Sammelbegriff nicht ableiten.

Bei wiederkehrenden Rechnungen empfiehlt sich eine Vergleichsliste mit Leistungsdatum, Tarifpost, Betrag, Umsatzsteuer, Objekt und Anlass. So werden dieselben Zusatzzeilen, wechselnde Bezeichnungen und Abweichungen zwischen Auftrag und Abrechnung sichtbar.

Umsatzsteuer und Rechnungsbetrag richtig einordnen

Nach der Information des Landes Salzburg enthalten die Tarifsätze 20 Prozent Umsatzsteuer. Dieser Hinweis ist für den Rechnungsvergleich wichtig. Die Prüfung muss erkennen lassen, ob der ausgewiesene Gesamtbetrag bereits die Umsatzsteuer enthält oder ob sie zusätzlich angesetzt wurde.

Ein rechnerisch auffälliger Betrag kann mehrere Ursachen haben. Möglich sind unterschiedliche Tarifposten, mehrere Kehrgegenstände, ein zusätzlicher Auftrag, eine falsche Mengenangabe oder eine unpassende Zuordnung des Kehrgebiets. Erst eine aufgeschlüsselte Rechnung zeigt, welche Erklärung zutrifft.

Bei einer Rechnung für das gesamte Zinshaus sollten die Einzelbeträge den Anlagen und Kehrgegenständen zugeordnet werden. Das erleichtert auch die Kontrolle, ob eine Position nur eine einzelne Wohnung, eine allgemeine Anlage oder mehrere Einheiten betrifft.

Betriebskosten und Tarifprüfung getrennt behandeln

Die Frage, ob Rauchfangkehrung als laufende Betriebskostenposition verrechnet werden darf, ist von der Höhe des Entgelts und der Einordnung einer Zusatzleistung zu trennen. Eine nach dem Landesrecht zulässige Tarifposition ist nicht automatisch in jeder Abrechnungssituation eine zulässige Mietbetriebskostenposition.

Im Vollanwendungsbereich des MRG nennt § 21 Abs 1 Z 2 die Rauchfangkehrung nach der Kehrordnung als Betriebskostenposition. Für zusätzliche Arbeiten muss dennoch geprüft werden, ob sie in diese gesetzliche Position fallen oder einen eigenen Auftrag und eine andere rechtliche Grundlage haben. Bei Teilanwendung oder außerhalb des MRG ist der Mietvertrag besonders wichtig.

Der Beitrag zu Brandschutz und technischen Anlagen im Zinshaus zeigt, warum Sicherheitsfragen, Erhaltung und laufende Kosten nicht pauschal zusammengefasst werden sollten. Für die konkrete Abrechnung bleiben Anwendungsbereich, Vertrag und Belege maßgeblich.

Bei überhöhter Forderung strukturiert reagieren

Das Land Salzburg informiert darüber, dass überhöhte und ungerechtfertigte Entgeltforderungen für maximal drei Jahre zurückgefordert werden können. Für die Fristprüfung müssen Rechnung, Leistungsdatum, Zahlung, Korrekturanfragen und die Antwort des Rauchfangkehrers chronologisch festgehalten werden.

Die zuständige Schlichtungsstelle kontrolliert die Rechnung, prüft den Sachverhalt und teilt das Ergebnis Verbraucher und Rauchfangkehrer mit. Sie versucht zunächst eine einvernehmliche Lösung. Scheitert dieser Versuch, kann eine weitere Befassung in einer Sitzung folgen.

Vor einer Anfrage sollte die Rechnung nicht nur beanstandet, sondern in einzelne Punkte zerlegt werden. Sinnvoll sind eine Kopie der Rechnung, die Aufstellung der Kehrgegenstände, der Arbeitsbericht, die anwendbare Tarifverordnung, der Zahlungsnachweis und die konkrete Differenz, die geklärt werden soll.

Rechnungen in der Zinshausakte nachvollziehbar halten

Bei einem Zinshaus gehören Rauchfangkehrerrechnungen in eine fortlaufende technische und kaufmännische Objektakte. Für jeden Kehrgegenstand sollten Leistungsdatum, Befund, Tarifpost, Betrag und allfällige Zusatzaufträge auffindbar sein. Wiederkehrende Abweichungen werden dadurch früh sichtbar.

Vor einem Eigentümerwechsel sollten offene Rechnungen, bestrittene Positionen, laufende Schlichtungsversuche und noch nicht erledigte sicherheitsrelevante Arbeiten ausdrücklich gekennzeichnet werden. Der Käufer kann dann zwischen abgeschlossenem Aufwand, laufender Prüfung und möglicher Nachforderung unterscheiden.

Der Zinshaus Risiko Check kann offene technische und wirtschaftliche Fragen bei einer Transaktion strukturieren. Für die Rauchfangkehrerrechnung bleibt die konkrete Tarifverordnung samt Arbeitsunterlagen die entscheidende Prüfgrundlage.

Prüfablauf für eine unklare Rauchfangkehrerrechnung

Sichern Sie zuerst die vollständige Rechnung und ordnen Sie jede Zeile einem Kehrgegenstand oder einer Anlage zu. Notieren Sie Leistungsdatum, Gemeinde, Kehrgebiet und die Frage, ob die Arbeit regelmäßig vorgeschrieben oder zusätzlich beauftragt wurde.

Fordern Sie bei Sammel- oder Zusatzzeilen eine nachvollziehbare Aufstellung an. Vergleichen Sie danach die Tarifpost mit der zum Leistungszeitpunkt geltenden Landesverordnung und prüfen Sie, ob der Rechnungsbetrag die Umsatzsteuer bereits enthält. Die mietrechtliche Weiterverrechnung folgt als eigener Prüfungsschritt.

Bei einer möglichen Überhöhung sollten Sie die Unterlagen und die Kommunikation geordnet aufbewahren. Neue Beiträge und rechtliche Hinweise der Kanzlei erhalten Sie mit BRANDaktuellen Rechtsnews.

Häufige Fragen zu Rauchfangkehrerrechnungen im Zinshaus

Gibt es für Rauchfangkehrer einen österreichweit einheitlichen Höchsttarif?

Nein. § 125 GewO sieht landesrechtliche Höchsttarife vor. Diese können für ein gesamtes Bundesland, einzelne Kehrgebiete oder einzelne Gemeinden festgelegt werden. Für die Prüfung ist daher die am Leistungsort und Leistungsdatum anwendbare Landesverordnung maßgeblich.

Muss eine Rauchfangkehrerrechnung die einzelne Tarifpost ausweisen?

Das Land Salzburg weist darauf hin, dass der Rauchfangkehrer die Rechnung nach Tarifpost erstellt. Bei einer unklaren Rechnung sollte daher eine Aufstellung verlangt werden, aus der Kehrgegenstand, Leistung, Leistungsdatum, Tarifpost und jede Zusatzleistung nachvollziehbar hervorgehen.

Sind 20 Prozent Umsatzsteuer zusätzlich zum Höchsttarif zu bezahlen?

Nach der Information des Landes Salzburg enthalten die Tarifsätze 20 Prozent Umsatzsteuer. Der konkrete Rechnungsbetrag sollte trotzdem anhand der Rechnung und der anwendbaren Tarifpost geprüft werden, damit keine Position doppelt oder mit einer falschen Bemessungsgrundlage angesetzt wird.

Kann eine überhöhte Rauchfangkehrerrechnung zurückgefordert werden?

Das Land Salzburg informiert darüber, dass überhöhte und ungerechtfertigte Entgeltforderungen für maximal drei Jahre zurückgefordert werden können. Rechnung, Zahlung, Leistungsdatum und die Kommunikation sollten für die konkrete Fristprüfung vollständig gesichert werden.

Darf jede Zusatzleistung als Betriebskosten an die Mieter weitergegeben werden?

Die Tarifprüfung und die mietrechtliche Umlage sind getrennte Fragen. Im Vollanwendungsbereich nennt § 21 Abs 1 Z 2 MRG die Rauchfangkehrung nach der Kehrordnung als Betriebskostenposition. Eine zusätzliche Arbeit muss nach ihrem konkreten Inhalt, dem Auftrag und dem anwendbaren Mietrecht gesondert eingeordnet werden.

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