Eine vermietete Wohnung wird durch Parifizierung und Einzelverkauf nicht frei. Der Käufer übernimmt eine Einheit, deren Nutzung und Ertrag durch den bestehenden Hauptmietvertrag geprägt sind. Entscheidend sind daher nicht nur Mietzins und Laufzeit, sondern auch Nebenabreden, mitvermietete Flächen, Kaution, Zahlungsstand, Investitionen des Mieters und laufende Verfahren. Fehlt diese Prüfung, entsteht aus einem vermeintlich günstigen Kaufpreis rasch ein dauerhaftes Ertrags- oder Nutzungsthema.
Für den Verkäufer bedeutet das eine klare Informationsaufgabe. Jede vermietete Einheit braucht ein eigenes Verkaufspaket, in dem Vertrag, Nachträge, Korrespondenz und tatsächliche Nutzung zusammenpassen. Für den Käufer muss erkennbar sein, welche Rechtsposition des Vermieters übergeht und welche Annahmen nur eine Prognose darstellen. Ein Preisabschlag ist keine gesetzliche Pauschale, sondern das wirtschaftliche Ergebnis aus Mietertrag, Bindungsdauer, Risiko und Verwertungsmöglichkeit.