Eine Sanierung vor dem Abverkauf kann Mängel beseitigen, den Bauakt ordnen und Käufern ein verständlicheres Kostenbild geben. Sie kann aber auch neue Risiken schaffen, wenn der Projektumfang unklar bleibt, Mietrechte übergangen werden oder bereits verkaufte Einheiten nicht in die Entscheidung einbezogen sind. Der rechtliche Ablauf hängt deshalb entscheidend davon ab, ob das Zinshaus noch einem Eigentümer gehört oder ob Wohnungseigentum bereits begründet und einzelne Einheiten verkauft wurden.
Vor Baubeginn braucht das Projekt eine belastbare Entscheidungsgrundlage. Dazu gehören Zustandsbefund, Leistungsbeschreibung, Genehmigungen, Finanzierung, Förderbedingungen, Auswirkungen auf Mieter und ein Plan für die spätere Eigentümergemeinschaft. Käufer sollten nicht nur eine Gesamtsumme sehen. Sie müssen erkennen können, welche Arbeiten abgeschlossen, beauftragt, bloß geplant oder noch nicht finanziert sind und wer nach dem Stichtag für Restleistungen und Mängel einsteht.