Der Wohnungseigentumsvertrag ist die rechtliche Betriebsordnung des parifizierten Zinshauses. Er verbindet die im Nutzwertgutachten beschriebenen Einheiten mit Miteigentumsanteilen und regelt jene Punkte, die das WEG den Wohnungseigentümern zur Vereinbarung überlässt. Ein bloßes Standardmuster reicht bei einem gemischt genutzten Altbau selten aus. Geschäftslokale, vermietete Wohnungen, Keller, Dachflächen, Innenhof und technische Anlagen stellen unterschiedliche Anforderungen an Nutzung, Verwaltung und Kosten.
Gleichzeitig darf der Vertrag zwingende Regeln nicht umgehen. Allgemeine Teile bleiben gemeinschaftlich, notwendige Beschlusswege können nicht beliebig ersetzt und Käuferrechte nicht unbillig beschränkt werden. Vor der Unterzeichnung sollten Nutzwertgutachten, Pläne, Mietverträge, geplante Sondernutzungen, Sanierungsstand und Verwaltungsmodell aufeinander abgestimmt sein. Jede Unklarheit vervielfacht sich später mit jedem Einzelverkauf.