Ein behördliches Wohnungsverbot verändert die Nutzung einer vermieteten Wohnung sofort. Für das Mietverhältnis kommt es danach auf den genauen Inhalt des Bescheids, den Beginn und die Dauer der Sperre sowie auf die verbleibende Gebrauchsmöglichkeit an. Mietzins, Erhaltung, Zugang und eine mögliche Auflösung müssen jeweils anhand dieser Tatsachen geprüft werden.
Der Bescheid ersetzt die mietrechtliche Prüfung nicht. Er zeigt, welche Nutzung aus öffentlich-rechtlichen Gründen untersagt ist. § 1096 ABGB und bei voller oder teilweiser Anwendung des Mietrechtsgesetzes insbesondere §§ 3 und 8 MRG bestimmen, welche Folgen die Gebrauchseinschränkung im Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter haben kann.