Beim Kauf oder Verkauf eines Zinshauses, das im Eigentum einer GmbH steht, tritt an die Stelle des Immobilienkaufvertrags in vielen Fällen ein Kauf der Geschäftsanteile. Dieser sogenannte Share Deal hat andere rechtliche Wirkungen als der Asset Deal. Das Grundbuch bleibt unverändert, weil die Liegenschaft weiterhin bei der GmbH liegt. Was wechselt, sind die Beteiligungsverhältnisse; mit ihnen bewegt sich die wirtschaftliche Zuordnung von Ertrag, Risiken und Steuern.
Der Beitrag ordnet die Prüfachsen. Er behandelt die grunderwerbsteuerliche Behandlung nach § 1 Abs 3 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG), die seit 1. Juli 2025 geltenden Sonderregeln für Immobiliengesellschaften, die vertragsrechtliche Konstruktion des Anteilskaufvertrags nach dem GmbH-Gesetz sowie die Garantien, Freistellungen und Kaufpreiseinbehalte, die in einem Share Deal typisch sind.