Wer ein Zinshaus parifizieren und einzelne Einheiten verkaufen will, verändert nicht nur die Vermarktung. Aus einem einheitlichen Eigentumsobjekt entsteht eine Struktur aus Wohnungseigentumsobjekten, Miteigentumsanteilen, allgemeinen Teilen und einer Eigentümergemeinschaft. Bestehende Mietverhältnisse bleiben bestehen und müssen den künftigen Einheiten richtig zugeordnet werden. Damit jeder Einzelverkauf funktioniert, müssen Bauakt, Naturbestand, Nutzwertgutachten, Wohnungseigentumsvertrag, Grundbuchsurkunden und Käuferunterlagen dieselbe Struktur zeigen.
Die rechtliche Vorbereitung ist deshalb ein gestufter Prozess. Zuerst wird geprüft, ob Bestand und Bewilligungen tragfähig sind. Danach folgen Objektbildung und Nutzwerte, vertragliche Ordnung der künftigen Gemeinschaft, Aufbereitung vermieteter Einheiten und ein konsistentes Verkaufspaket. Erst wenn Zuständigkeiten, Kosten und offene Punkte transparent sind, sollte ein Interessent eine bindende Erklärung abgeben. Dieser Beitrag zeigt die Reihenfolge und grenzt die vertiefenden Spezialthemen voneinander ab.