Zinshaus
Lexikon

Grundverkehr

Grundverkehr bezeichnet behördliche Regeln für den Erwerb von Grundstücken oder Rechten daran.

Kurz erklärt

Bei bestimmten Käufern oder Strukturen kann eine Prüfung vor Vertragsabschluss erforderlich sein.

Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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