Zinshaus
Lexikon

Lastenfreistellung

Lastenfreistellung bedeutet, dass bestimmte bücherliche oder wirtschaftliche Belastungen beseitigt werden.

Kurz erklärt

Bei Zinshaus-Transaktionen muss klar sein, welche Lasten bestehen bleiben und welche vor oder bei Closing gelöscht werden.

Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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