Zinshaus
Lexikon

Mietzinsrückstand

Mietzinsrückstand liegt vor, wenn vereinbarte Mietzinse nicht oder nicht vollständig bezahlt wurden.

Kurz erklärt

Bei Ankauf, Verkauf und Übergabe müssen Rückstände mit Forderungen, Kautionen und Stichtag abgeglichen werden.

Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

← Zurück zum Lexikon

Zinshaus-Unterlagen prüfen lassen?

Rufen Sie an oder schreiben Sie uns. Wir klären die nächsten Schritte strukturiert und vertraulich.

Kontakt

Direkter Draht in die Kanzlei.

Anschrift

BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg