Zinshaus
Lexikon

Verkäufergarantie

Eine Verkäufergarantie ist eine vertragliche Zusage des Verkäufers zu bestimmten Tatsachen.

Kurz erklärt

Sie sollte nur soweit gegeben werden, wie Unterlagen und Wissen sie tragen.

Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

← Zurück zum Lexikon

Zinshaus-Unterlagen prüfen lassen?

Rufen Sie an oder schreiben Sie uns. Wir klären die nächsten Schritte strukturiert und vertraulich.

Kontakt

Direkter Draht in die Kanzlei.

Anschrift

BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg