Altlasten beim Zinshauskauf können den Wert einer Liegenschaft ebenso beeinflussen wie die technische und vertragliche Abwicklung. Eine frühere Tankstelle, Werkstätte, Deponie oder industrielle Nutzung ist noch kein Beweis für eine erhebliche Kontamination. Sie ist aber ein Anlass, die Standortgeschichte, die öffentliche Flächenabfrage und die Unterlagen des Verkäufers geordnet zu prüfen.
Seit 1. Jänner 2025 ersetzt die öffentliche Abfrage im Altlastenportal den früheren Verdachtsflächenkataster. Das Portal zeigt bestimmte Altablagerungen, Altstandorte und Altlasten. Ein leerer Kartenausschnitt beweist ausdrücklich nicht, dass am Standort keine historische Belastung bestehen kann. Für den Kauf braucht es deshalb eine abgestufte Prüfung aus Dokumenten, Abfrage, technischer Einschätzung und Vertragsregelung.