Bestand
Mietzinsliste, Bestandverträge, Nachträge, Kautionen, Rückstände, Befristungen und offene Verfahren gegenprüfen.
Prüfung von Bestand, Mietzinsliste, Lasten, Erhaltung und Übergabestand vor dem Ankauf eines Zinshauses.
BRANDAUER Rechtsanwälte
Salzburger Kanzlei für Immobilien-, Liegenschafts- und Unternehmensrecht
Das Kanzlei-Team prüft Zinshaus-Mandate mit Blick auf Bestand, Grundbuch, Datenraum, Vertrag und Abwicklung.
Beim Ankauf eines Zinshauses entscheidet nicht eine einzelne Vertragsklausel. Maßgeblich ist, ob Mietzinsliste, Bestandverträge, Grundbuch, Bauakt, Verwaltung und Übergabe zusammen ein belastbares Bild ergeben.
Die anwaltliche Prüfung soll sichtbar machen, welche Risiken übernommen werden, welche Unterlagen fehlen und welche Punkte vor Unterschrift in Kaufvertrag, Rückbehalt oder Zusicherung abgebildet werden müssen.
Mietzinsliste, Bestandverträge, Nachträge, Kautionen, Rückstände, Befristungen und offene Verfahren gegenprüfen.
Grundbuch, Bauakt, Pläne, Erhaltungszustand, Bescheide, Versicherungen und Hausverwaltungsunterlagen abgleichen.
Gewährleistung, Offenlegung, Stichtag, Nutzen, Lasten, Übergabe und Kaufpreiseinbehalt präzise regeln.
Ein Zinshaus kann auf Papier geordnet wirken und in der rechtlichen Prüfung trotzdem Lücken zeigen. Typisch sind fehlende Nachträge zu Mietverträgen, unklare Betriebskosten, alte Bauakten, nicht dokumentierte Sanierungen oder offene Verfahren.
Vor einer bindenden Erklärung sollte klar sein, ob der Käufer nur ein Objekt übernimmt oder zugleich ungeklärte Bestandsrisiken, Erhaltungspflichten und spätere Streitpunkte.
Die Mietzinsliste ist nur der Einstieg. Entscheidend ist, ob die darin genannten Mieten, Kautionen, Befristungen, Wertsicherungen und Rückstände mit den Verträgen und Zahlungsdaten übereinstimmen.
Bei älteren Häusern können Vollanwendung oder Teilanwendung des MRG, Richtwertmiete, Kategoriemietzins, Befristung und Nebenabreden das Risiko wesentlich verändern.
Der Stichtag verbindet wirtschaftliche Abgrenzung und rechtliche Verantwortung. Nutzen, Lasten, Kautionen, Betriebskosten, Rückstände, Schlüssel, Unterlagen und offene Arbeiten sollten nicht nur in einer Übergabeliste stehen, sondern vertraglich abgesichert sein.
Ein Kaufpreiseinbehalt kann sinnvoll sein, wenn Unterlagen fehlen, Mängel bekannt sind oder Zusicherungen erst nach Übergabe überprüft werden können.
Strukturierte Vorbereitung von Unterlagen, Gewährleistung, Übergabe und Kaufvertragsverhandlung beim Verkauf.
Mietzinsbildung, Befristungen, Kautionen, Betriebskosten und Risiken aus bestehenden Bestandverhältnissen.
Rechtliche Prüfung von Grundbuch, Bauakt, Bestand, Verträgen, Bescheiden und wirtschaftlich relevanten Unterlagen.
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns. Wir klären die nächsten Schritte strukturiert und vertraulich.
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