Betriebskosten wirken auf den ersten Blick wie ein technischer Nebenposten. Beim Zinshaus entscheiden sie jedoch mit über die tatsächliche Nettomiete, über die wirtschaftliche Belastung der Mieter und über eine spätere Rückforderung. Fehlt eine ordnungsgemäße Jahresabrechnung, wurden nicht umlagefähige Positionen verrechnet oder ist ein Verteilungsschlüssel nicht sauber begründet, entsteht ein Risiko, das sich bei einer Transaktion direkt im Kaufpreis niederschlägt.
Für Verkäufer, Käufer und laufende Eigentümer gilt daher derselbe Zugang. Zuerst muss der Anwendungsbereich des MRG für jede Einheit feststehen. Danach werden zulässige Positionen, Verteilungsmaßstab, Abrechnungsstand und mögliche Rückforderungsansprüche getrennt geprüft. Nur so lassen sich Abrechnungslücken erkennen, offene Beträge zuordnen und die kaufvertragliche Stichtagsregelung belastbar formulieren.