Wenn ein Zinshaus im Vermögen einer Privatstiftung liegt, verbinden sich zwei Prüfebenen. Auf der einen Seite steht das Immobiliengeschäft mit Grundbuch, Bestandverträgen, Bauakt, Hausverwaltung und Kaufvertrag. Auf der anderen Seite steht die stiftungsrechtliche Struktur, also die Stiftungserklärung, der Stiftungsvorstand, ein etwaiger Aufsichtsrat, die Begünstigten und die steuerliche Behandlung von Erträgen und Substanz.
Der Beitrag ordnet die Themen. Er behandelt die Rolle des Stiftungsvorstands nach § 15 Privatstiftungsgesetz (PSG), die Vertretung nach § 17 PSG, die Bedeutung der Stiftungserklärung nach den §§ 9 und 10 PSG, die Prüfung durch den Stiftungsprüfer nach § 21 PSG und die Grundzüge der körperschaftsteuerlichen Behandlung von Immobilienveräußerungen und Zuwendungen. Auf die konkreten Steuersätze und Kalkulationen kann der Beitrag nicht eingehen; dafür ist eine begleitende steuerliche Beratung erforderlich.