Für Zinshäuser im Vollanwendungsbereich des MRG hängt der zulässige Hauptmietzins in vielen Fällen von einer Kombination aus Richtwert, Zu- und Abschlägen sowie Kategoriezins nach älteren Vertragslagen ab. Diese Grundlagen sind nicht nur ein Preisrahmen. Sie prägen die Ertragsprognose des Erwerbers, das Rückforderungsrisiko in laufenden Mietverhältnissen und die Vertragsgestaltung im Kaufvertrag.
Der Beitrag ordnet die drei Prüfachsen zueinander. Er beschreibt den Anwendungsbereich, die Grundzüge der Richtwertbildung, die Voraussetzungen des Lagezuschlags, den Umgang mit Ausstattungskategorien und die Konsequenzen für Ertragsmodell und Vertragsklauseln. Fragen der Wertsicherung, der Befristung und der Schlichtungsstelle werden in eigenen Beiträgen vertieft.