Eine Schlichtungsentscheidung der Gemeinde ist im Mietrechtsverfahren ein wichtiger Übergangspunkt. Wer mit dem Ergebnis nicht zufrieden ist, muss die Sache innerhalb von vier Wochen ab Zustellung bei Gericht anhängig machen. Die Anrufung setzt die Entscheidung der Gemeinde außer Kraft, während eine Rücknahme des gerichtlichen Antrags sie wieder in Kraft setzt.
Für Eigentümer, Mieter und Käufer eines Zinshauses kommt es deshalb auf drei Daten an: den Beginn des Verfahrens bei der Gemeinde, die Zustellung ihrer Entscheidung und den Zeitpunkt einer allfälligen Anrufung des Gerichtes. Ein gesonderter Weg besteht, wenn das Gemeindeverfahren länger als drei Monate nicht abgeschlossen wird.