Der Bauakt bildet die baurechtliche Geschichte eines Zinshauses ab. Er zeigt, welche Baubewilligungen erteilt wurden, ob die nach § 17 BauPolG erforderlichen Anzeigen und Bestätigungen vollständig sind, welche historischen Benützungsbewilligungen vorliegen, welche Umbauten bewilligt wurden und ob offene baupolizeiliche Aufträge bestehen. Für den Ankauf ist der Bauakt deshalb neben Grundbuch, Mietzinsliste und Betriebskostenabrechnung eine tragende Prüfachse.
Der Beitrag ordnet die Salzburger Systematik. Er behandelt Baubewilligung, Anzeigepflicht und bewilligungsfreie Vorhaben nach dem Salzburger Baupolizeigesetz 1997 (BauPolG), die Anzeige der Vollendung beziehungsweise der Aufnahme der Benützung nach § 17 BauPolG, ältere Benützungsbewilligungen, den Konsensabgleich zwischen Bewilligung und tatsächlichem Bestand und die Vertragsfolgen offener Aufträge oder abweichender Ausführungen.