Ein Baurechtszinshaus kann wirtschaftlich wie ein klassisches Zinshaus wirken. Rechtlich kaufen Sie aber nicht den Grund und Boden. Sie erwerben ein Baurecht und damit ein zeitlich begrenztes, grundbücherlich abgesichertes Recht am Bauwerk. Für die Kaufentscheidung zählen deshalb nicht nur Mietzinsliste, Bauzustand und Lage, sondern auch Baurechtszins, Restlaufzeit, Heimfall und die Finanzierbarkeit.
Das Baurechtsgesetz gibt den Rahmen vor. Der Baurechtsvertrag entscheidet, wie sich dieser Rahmen im konkreten Objekt auswirkt. Wer beide Ebenen getrennt prüft und anschließend zusammenführt, kann den nachhaltigen Ertrag, das Auslaufdatum und die Sicherheiten der Bank realistisch beurteilen.