Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen liegen im Zinshausbestand auf zwei verschiedenen Ebenen. Die Photovoltaik ist eine Stromerzeugungsanlage; ihr Rechtsrahmen kommt aus dem Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz. Die Wärmepumpe ist eine Anlage zur Wärmeerzeugung; ihr Rahmen kommt aus dem Mietrecht, dem Heiz- und Kältekostenabrechnungsgesetz und dem konkreten Wärmelieferungsvertrag. Beide Ebenen werden häufig gemeinsam vermarktet, sie folgen aber getrennten Regeln.
Der Beitrag ordnet die Prüfachsen für Eigentümer, Verkäufer und Käufer. Er behandelt die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage nach § 16a ElWOG 2010, die Wärmepumpe im Zusammenspiel von MRG und HeizKG, die Grenzen der Kostenumlage sowie die Unterlagen, die im Datenraum vor einer bindenden Kaufpreiszusage stehen sollten.